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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BTW Mineralöle und Sonderstoffe GmbH · Marke Techet Kraftstoffe · Stand: Juni 2026

Kurz gesagt: Wir liefern an Gewerbe und öffentliche Hand, aus eigenem Bestand oder kurzfristig im Streckengeschäft (Beschaffung im Kundenauftrag) – auch große Mengen. Sie haben einen Ansprechpartner, ein Angebot, eine Rechnung. Welcher Bezugsweg gilt, steht in der Auftragsbestätigung. Die folgenden Bedingungen regeln die Details fair und marktüblich.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferung von Kraft- und Brennstoffen, Schmier- und Betriebsstoffen sowie damit verbundene Leistungen zwischen der BTW Mineralöle und Sonderstoffe GmbH (nachfolgend „wir") und unseren Kunden.
  2. Wir liefern ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
  3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Tagespreis

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nichts anderes angegeben ist. Kraftstoffpreise kalkulieren wir als Tagespreis; sie gelten für den im Angebot genannten Zeitraum.
  2. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder mit Ausführung der Lieferung zustande.
  3. Mengen-, Liefer- und Qualitätsangaben in Werbung und auf der Website sind unverbindliche Beispiele, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

§ 3 Bezugswege: eigener Bestand und Beschaffung im Kundenauftrag

  1. Wir beliefern Sie wahlweise aus eigenem Bestand oder beschaffen die Ware kurzfristig für Ihren Auftrag und lassen sie direkt ab Lager oder von einer Raffinerie bzw. einem Vorlieferanten an Ihren Standort liefern (Streckengeschäft).
  2. In welcher Rolle wir handeln, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Ohne abweichende Angabe handeln wir als Verkäufer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung; Sie haben dann allein uns als Vertragspartner.
  3. Soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vermerkt ist, dass wir die Ware nur im Kundenauftrag bei einem benannten Lieferanten beschaffen, kommt der Kaufvertrag über die Ware zwischen Ihnen und diesem Lieferanten zustande. Für die Mängelhaftung gilt dann § 7 Abs. 4.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Mitwirkung

  1. Lieferung erfolgt per Tankwagen an die vom Kunden genannte Abladestelle oder, soweit vereinbart, als Selbstabholung. Liefertermine sind annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Der Kunde stellt eine sichere, mit Tankfahrzeugen befahrbare Zufahrt sowie einen ordnungsgemäßen, aufnahmefähigen und den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere AwSV) entsprechenden Tank bzw. Behälter bereit und benennt eine Person für die Abnahme.
  3. Die Gefahr geht mit Beginn des Abladevorgangs an der Abladestelle bzw. mit Übergabe an den Kunden über; bei Versendung mit Übergabe an den Transporteur.
  4. Mindestmengen und Liefermöglichkeiten richten sich nach Produkt, Menge und Lieferort und werden im Angebot bestätigt.

§ 5 Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Eine anfallende Energiesteuer ist im Produktpreis enthalten.
  2. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Aufrechnung und Zurückbehaltung stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
  2. Wird die Ware mit anderen Stoffen vermischt (z. B. im Tank des Kunden), erwerben wir Miteigentum an der Mischung im Verhältnis des Werts unserer Ware. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum unentgeltlich für uns.

§ 7 Gewährleistung / Mängelansprüche

  1. Die Ware entspricht der vereinbarten Spezifikation, insbesondere den einschlägigen Normen (z. B. Diesel DIN EN 590, HVO100 DIN EN 15940, Benzin DIN EN 228, Heizöl EL DIN 51603-1, AdBlue ISO 22241). Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
  2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel nach § 377 HGB unverzüglich, offene Mängel spätestens innerhalb von 3 Werktagen, in Textform anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei flüssiger Bulk-Ware ist die Beanstandung vor Vermischung oder Verbrauch und unter Bereithaltung einer Rückstellprobe geltend zu machen.
  3. Bei berechtigter, rechtzeitiger Rüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  4. Soweit wir die Ware nach § 3 Abs. 3 ausschließlich im Kundenauftrag bei einem benannten Lieferanten beschafft haben, richten sich Mängelansprüche bezüglich der Ware gegen diesen Lieferanten. Wir treten dem Kunden hierfür unsere etwaigen Mängelansprüche gegen den Lieferanten ab; der Kunde nimmt die Abtretung an. Für die von uns selbst geschuldeten Leistungen (Beschaffung, Disposition, Transportorganisation) haften wir nach § 8.
  5. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Das gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, bei Übernahme einer Garantie, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 8 Haftung

  1. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt, ebenso für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 9 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. unverschuldete Lieferengpässe, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffknappheit) befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Wir informieren den Kunden und können bei dauerhaftem Hindernis vom Vertrag zurücktreten.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Wir dürfen auch am Sitz des Kunden klagen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
BTW Mineralöle und Sonderstoffe GmbH · Hersfelder Straße 85, 36304 Alsfeld
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 91449 · USt-IdNr. DE119679261
Geschäftsführer: Marco Techet · +49 178 4929212 · kontakt@techet-kraftstoffe.com
Techet Kraftstoffe

Kraftstoff- und Energiepartner für Gewerbe, Bau, Landwirtschaft und Kommunen, bundesweite Belieferung, Sitz in Alsfeld. Seit 2011.

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© 2026 BTW Mineralöle und Sonderstoffe GmbH Vertriebspartner für Kraftstoffe der Marke Eni/Enilive. Techet Kraftstoffe ist eine Marke der BTW Mineralöle und Sonderstoffe GmbH und ein eigenständiges Unternehmen, nicht die Eni Deutschland GmbH.